# Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
Rückstellung, aus der wir die Überschüsse zuteilen. Unsere Erträge führen wir zunächst der RfB zu. Zu diesem Zeitpunkt sind die Erträge noch nicht den Verträgen gutgeschrieben. Die RfB dient als Puffer, um schwankende Erträge auszugleichen. Erst wenn wir aus der RfB die Überschüsse zuteilen, gehören sie unserenäVersicherungsnehmern.
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References:
1. [[BU - Basler]]
Related:
- [[$-Versicherungen]]